§1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungsverträge die mit stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden und in denen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von beiden VertragspartnerInnen akzeptiert werden.
§2 Inhalte von Dienstleistungsverträgen nach diesen AGB
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin beauftragt die Auftragnehmerin mit der Erbringung von speziellen Pflegedienstleistungen.
Die Pflegedienstleistungen bestehen aus der eigenständigen und eigenverantwortlichen Planung, Durchführung, Dokumentation und Überprüfung der im Vertrag mit dem Auftraggeber geregelten Pflegedienstleistungen. Die Pflegedienstleistungen werden in Kooperation mit den zu pflegenden KlientInnen, den angestellten MitarbeiterInnen sowie der Leitung des Auftraggebers/ der Auftraggeberin ausgeführt. Die medizinische Behandlungspflege übernimmt die Auftragnehmerin nach den aktuellen Anordnungen der für den Klienten/ die Klientin zuständigen Ärzte. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin hat auf die Aktualität der Anordnungen ständig zu achten. Für nicht mehr angeordnete aber trotzdem angesetzte Leistungen, die in der aktuellen Dokumentation enthalten sind, übernimmt die Auftragnehmerin keine Verantwortung und Haftung. Die Auftragnehmerin orientiert sich bei der Planung und Durchführung der Pflegedienstleistungen an den Rahmenbedingungen der entsprechenden Einrichtung sowie am jeweils aktuellen Stand der Pflegedokumentation.
§3 Weisungsbefugnis des Auftraggebers/ der Auftraggeberin gegenüber der Auftragnehmerin
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist der Auftragnehmerin, während der zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin vereinbarten Pflegedienstzeiten, nicht weisungsbefugt. Insbesondere hat der Auftraggeber/ die Auftraggeberin keine Weisungsbefugnis im Hinblick auf die Gestaltung der Dienstzeiten. Die zwischen AuftraggeberIn und Auftragnehmerin vereinbarte Einsatzdauer und die vereinbarten Dienstzeiten werden im Dienstleistungsvertrag festgelegt. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin weist der Auftragnehmerin die zu pflegenden KlientInnen zu. Der Auftraggeber/ Auftraggeberin achtet hierbei darauf, die Anzahl der KlientInnen auf ein angemessenes Maß zu begrenzen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin orientiert sich hierbei an der Pflegebedürftigkeit der KlientInnen und an der Leistungsfähigkeit einer durchschnittlichen Pflegefachkraft. Um optimal für die AuftraggeberInnen tätig sein zu können, bietet die Auftragnehmerin optional ein Einarbeitungs- und Übergabegespräch im Vorfeld des Einsatzes an.
§4 Hilfsmittel, Werkzeuge, Materialien
Die zur Erbringung der Pflegedienstleistung allgemein erforderlichen Arbeitsmittel (insbesondere Einmal-Schutzhandschuhe und Blutdruckmessgerät) hat die Auftragnehmerin zu stellen. Weiterführende und spezielle Arbeitsmittel zur individuellen Therapie einzelner KlientInnen stellt der Auftraggeber/die Auftraggeberin bzw. der/die KlientIn selbst.
§5 Dienstkleidung
Die Auftragnehmerin wird ihre eigene Dienstkleidung einsetzen. Sollte der Auftraggeber/ die Auftraggeberin spezielle Kleidung wünschen, so wird diese der Auftragnehmerin unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
§6 Honorar/Preise
Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin zahlt der Auftragnehmerin ein Honorar für pflegerische Dienstleistungen, als freiberufliche Pflegefachkraft. Alle Honorarkonditionen sind verhandelbar und sind im Dienstleistungsvertrag ausgehandelt bzw. festgelegt.
Mindesteinsatzzeit pro Tag: 8 Stunden. Die Freiberufliche Krankenpflege unterliegt keiner Stundenbegrenzung.
Bundesweite Einsätze sind möglich nach Absprache von Einsatzzeiten und Kostenübernahmen. Angebote auf Anfrage.
Bei Einsätzen mit notwendiger Übernachtung stellt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin eine angemessene Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung.
Für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin fallen keine weitere Kosten an.
Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, bezahlten Urlaub, Weihnachtsgeld oder sonstige Vergütungen.
Abgerechnet werden tatsächlich angefangene Ein- Viertelstunden.
Die Auftragnehmerin ist selbstständig Unfall- und Haftpflichtversichert.
Kosten für Rentenversicherungsbeiträge o.ä. fallen für den Auftraggeber/ der Auftraggeberin nicht an.
§7 Freiberuflichkeit der Auftragnehmerin
Die Auftragnehmerin übt ihre Tätigkeit freiberuflich aus. Die Auftragnehmerin ist und wird nicht Angestellte des Auftraggebers/ der Auftraggeberin. Der Einsatz der Auftragnehmerin ist zeitlich begrenzt. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin ist nicht der/die einzige Kunde/in der Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche Einkünfte ihrem zuständigen Finanzamt zu melden, sich selbst gegen die Folgen von Krankheit und Unfall zu versichern und eine eigenständige Altersvorsorge zu betreiben.
§8 Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmerin
Die besondere Fürsorgepflicht des Auftraggebers/ der Auftraggeberin gegenüber seinen/ihren Angestellten findet auf diesen Vertrag keine Anwendung. Die Auftragnehmerin kann “als freie Unternehmerin“ grundsätzlich auch mehr als zehn Stunden pro Tag eingesetzt werden.
§9 Rechnungsstellung
Die Auftragnehmerin wird ihre Rechnung über die von ihr erbrachte Dienstleistung nach Beendigung der Dienstleistung, spätestens jedoch 14-tägig dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin vorlegen oder an die entsprechenden Dienststellen senden.
Nach § 4 Nr. 14 UStG sind Leistungen von Freiberuflichen Pflegefachkräften von der Umsatzsteuer befreit.
Die Auftragnehmerin wird ihre Arbeitszeit täglich minutengenau in einem speziellem Formular (Dienstleistungsnachweis) dokumentieren und dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin vorlegen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin verpflichtet sich, den Rechnungsbetrag der Auftragnehmerin, bis zu dem in der Rechnung angegebenen Datum (in der Regel binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung), auf das Konto der Auftragnehmerin zu überweisen.
Bei Nichteinhaltung ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen mit 8 Prozentpunkten über dem aktuellen, von der Deutschen Bundesbank festgelegten Basiszinssatz zu berechnen. Bei einer ausbleibenden Zahlung von mehr als 30 Tagen wird die Gläubigerin (Auftragnehmerin) ein gerichtliches Mahnverfahren zur Eintreibung der offenen Kosten anstreben. Anfallende Kosten zum Mahnverfahren werden dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin belastet.
§10 Verhinderung der Auftragnehmerin wegen Krankheit
Falls die Auftragnehmerin die Dienstleistung wegen Krankheit nicht erbringen kann, wird die Auftragnehmerin den Auftraggeber/Auftraggeber umgehend informieren. Es besteht kein Anspruch auf Honorarfortzahlung im Krankheitsfall. Bei Nichteinhaltung bereits vereinbarter Dienste, hervorgerufen durch höhere Gewalt, Krankheit u.ä. entstehen der Auftragnehmerin keine Kosten. Finanzielle Mehraufwendungen durch Fremdbesetzung durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin können nicht an die Auftragnehmerin weitergegeben werden.
§11 Kündigung
Beide VertragspartnerInnen können diesen Vertrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Kündigt der Auftraggeber/ die Auftraggeberin vor Ablauf der zwischen Auftraggeber/ Auftraggeberin und Auftragnehmerin vereinbarten Dienstzeit, so endet der Honoraranspruch der Auftragnehmerin mit dem Ende der für den Kündigungstag vereinbarten Dienstzeit.
§12 Sorgfalt und Haftung von Auftragnehmerin und AuftraggeberIn
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig, sachgerecht und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sie haftet dem Auftraggeber gegenüber für von ihr verursachte Schäden. Die Auftragnehmerin hat zur Deckung derartiger Schäden eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Der Auftraggeber/ die Auftraggeberin haftet der Auftragnehmerin für alle ihr aus ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber/ die Auftraggeberin entstehenden Schäden, die diesem durch den Auftraggeber/ die Auftraggeberin, dessen/deren MitarbeiterInnen sowie dessen/ deren HeimbewohnerInnen oder PatientInnenen zugefügt werden, sofern diese Schäden nicht durch die Berufsgenossenschaft abgedeckt sind. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über alle ihr bekannten Angelegenheiten des Auftraggeber/ die Auftraggeberin Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung gilt über die Laufzeit dieses Vertrages hinaus.
§ 13 Gerichtstand
Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus den Rechtsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber/ der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin ist das für den Wohnort der Auftragnehmerin zuständige Amtsgericht in Königs Wusterhausen.
§14 Ablehnung von Diensten
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen Aufträge in Form von Diensten grundsätzlich abzulehnen.
§16 Widerrufsrecht
Privatpersonen können den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Erhalt des Vertrages und der AGB in Schriftform widerrufen. Ihr Widerrufsrecht erlischt sobald mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen wurde. Der Widerruf ist in Schriftform an die im Dienstleistungsvertrag angegebene Adresse oder Emailadresse zu richten.
§17 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch geltendes oder künftiges Recht unwirksam sein oder werden, so sind diese durch Bestimmungen zu ersetzen, die denen folgen.
Eichwalde, Februar 2016